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Wie wird einer Schützenveteranin oder einem Schützenveteranen diese Ehre zuteil:

Schützenveteranen werden im Jahre ihres 80. Geburtstags zu Ehrenveteraninnen und Veteranen ernannt, sofern sie vor dieser Ernennung während der letzten 10 Jahre ununterbrochen einem Kantonal- oder Regionalverband des VSSV als Vereinsmitglied angehört haben.

Sie werden ohne weiteres Zutun zur Entgegennahme eines Ehrenabzeichens und einer Urkunde an die Generalversammlung des Kantonalverbandes der Zürcher Schützenveteranen und des Bezirksverbandes, in unserem Falle die Schützenveteranen-Vereinigung der Bezirke Zürich und Dietikon (ZSV) eingeladen.